3.1.1  Die Ableitung einer Funktion.

Es seien K1 {, } und K2 {, }. Die Menge X sei eine offene Teilmenge von K1. Wir betrachten Funktionen f : X K2n, n .1

Da X eine offene Menge ist, so gehört mit jedem ihrer Elemente x0 X auch x0 + h zu X, wenn nur h Uε(x0)(0), ε(x0) > 0. Damit ist der Differenzenquotient

φ(f; h,x0) := f(x0 + h) f(x0) h

für h Uε(x0)(0) und x0 X definiert.

Definition 3.1.1. Eine Funktion f ist im Punkt x0 X differenzierbar, genau dann wenn der Grenzwert

f(x 0) = fx(x 0) = df dxx=x0 := lim h0φ(f; h,x0) (3.1)

existiert. Eine Funktion f heisst differenzierbar in X genau dann wenn f in jedem Punkt x0 X differenzierbar ist. Die Funktion f nennt man die Ableitung der Funktion f.

1Dabei handelt es sich also um reell oder komplex vektorwertige Funktionen (f(x) K2n) einer reellen oder komplexen Variablen x X K1.