4.3.1  Die Formel von Newton und Leibniz.

Der folgende Satz formuliert den von Newton und Leibniz gefundenen zentralen Zusammenhang zwischen der Differential- und Integralrechnung.

Theorem 4.3.1. Die Funktion F C([a,b], ) sei in ]a,b[ differenzierbar. Wir definieren die Funktion

(x) := F(x),x ]a,b[ 0,x = a x = b ,

und es sei R[a,b]. Dann gilt

ab(x)dx = F(b) F(a) =: F(x) ab. (4.16)

Beweis. Wir betrachten eine Zerlegung δ von [a,b]. Dann gilt nach der Formel von Lagrange (3.26) F(b) F(a) = k=0n1(F(x k+1) F(xk)) = k=0n1F(ξ k)(xk+1 xk),

für geeignete Werte ξk ]xk,xk+1[. Dabei bildet ξ = {ξk}k=0n1 einen Satz von Stützstellen für δ. Aus R[a,b] folgt damit

F(b) F(a) = k=0n1F(ξ k)Δxk = Σ(; δ,ξ)λ(δ) 0ab(x)dx.

Da F(b) F(a) nicht von der Wahl der Zerlegung δ abhängt, so ist

F(b) F(a) =ab(x)dx.

Remark 4.3.2. Die Einführung der Erweiterung von F ist formal notwendig, da Integrierbarkeit nur für auf einem abgeschlossenen Intervall gegebene Funktionen definiert worden ist, die Ableitung F aber nur im Inneren des Intervalls bestimmt ist.

Man kann aber leicht sehen, dass jeder auf [a,b] integrierbaren Funktionen in den Endpunkten a und b beliebige (endliche) neue Funktionswerte zugeordnet werden können, ohne dass sich dabei die Integrierbarkeit oder der Wert des Integrales verändern. Damit ist die konkrete Wahl der Erweiterung von F für die Gültigkeit der Formel (4.16) unerheblich, und man schreibt oft einfach

F(b) F(a) =abF(x)dx.