1.1.1  Mathematische Aussagen.

Eine Aussage ist ein sprachliches Gebilde, welche zur Beschreibung und Mitteilung von Sachverhalten dienen [1]. Bei einer mathematischen Aussage setzt man zwei Prinzipien voraus:

  1. Das Prinzip vom ausgeschlossenen Dritten: Eine Aussage ist wahr (1) oder falsch (0).
  2. Das Prinzip vom ausgeschlossenen Widerspruch: Eine Aussage kann nicht gleichzeitig wahr und falsch sein.

Example 1.1.1. “Die Zahl 2 ist kleiner als die Zahl 3” ist eine wahre Aussage. “Die Zahl 5 ist kleiner als die Zahl 3” ist eine falsche Aussage. Der Satz “Diese Aussage ist nicht wahr” ist keine mathematische Aussage.

Die Negation ¬p (nicht) einer Aussage p ist durch folgende Wahrheitstabelle gegeben



p
¬p


0 1


1 0


Für zwei Aussagen p, q definiert man deren Verknüpfungen Konjunktion p q, Alternative p q, Implikation p q und Äquivalenz p q wie folgt







pqp q
p q
p qp q












000011






010110






100100






111111






Bei der sprachlichen Formulierung mathematischer Sachverhalte ist es wichtig, die logische Struktur der jeweiligen Aussage eindeutig widerzuspiegeln. Die oben angegebenen Wahrheitstabellen beschreiben, wie die Phrasen “nicht” (¬), “und” (), “oder” (), “wenn ... dann” ( ) sowie “genau dann wenn” ( ) verstehen. Die Phrase “entweder p oder q” entspricht der Konstruktion (p q) (¬p ¬q).

Man spricht von einer Aussageform H(), wenn diese durch das Einsetzen einer konkreten Variablen x zu einer Aussage H(x) wird.

Example 1.1.2. Es sei x eine reelle Zahl. Für die Aussageformen H1(x) = (x2 3x + 2 = 0), H2(x) = ((x = 1) (x = 2))

gilt H1(x) H2(x).

Eine typische mathematische Behauptung hat die Struktur p q. Hier ist p die Voraussetzung und q die Behauptung. Wir sagen auch, daß “p eine hinreichende Bedingung für q” ist bzw. daß “q eine notwendige Voraussetzung für p” ist. Ein Beweis ist nun eine Kette von Schlussfolgerungen p r1 rn q, wobei jedes Element der Kette eine bereits bewiesene Behauptung bzw. ein Axiom darstellt.