4.2.3  Die Monotonie des Riemann-Integrals.

Theorem 4.2.3. Für zwei Funktionen f1,f2 R[a,b] gelte f1(x) f2(x) für alle x [a,b]. Daraus folgt

abf 1(x)dx abf 2(x)dx. (4.13)

Beweis. Aus f1(x) f2(x) folgt Σ(f1; δ,ξ) Σ(f2; δ,ξ) für jede Zerlegung δ und jeden zugehörigen Satz von Stützstellen ξ. Im Grenzübergang λ(δ) 0 folgt (4.13). □

Gilt für eine Funktion f R[a,b] die Ungleichung m f(x) M für alle x [a,b], so folgt

m(b a) abfdx M(b a).

Im Spezialfall

m = sup x[a,b]|f(x)||f(x)| f(x) |f(x)| sup x[a,b]|f(x)| = M

folgt die wichtige Ungleichung

abf(x)dx sup x[a,b]|f(x)|(b a). (4.14)

Problem 4.2.4. Beweisen Sie durch Anwendung der Dreiecksungleichung auf die Riemann-Summe Σ(f; ξ,δ) für eine integrierbare Funktion f : [a,b] Kn , K {, } die Ungleichung

abf(x)dx ab f(x) dx sup x[a,b] f(x) (b a). (4.15)