2.9.5  Endliche Familien offener und abgeschlossener Mengen.

Es sei wiederum (M,d) ein metrischer Raum. Wir betrachten eine endliche Familie {Fk}k=1n von offenen Teilmengen Fk M sowie eine endliche Familie {Gk}k=1n von abgeschlossenen Teilmengen Gk M. Dann gilt

Theorem 2.9.25. Die Vereinigung k=1nG k einer endlichen Familie abgeschlossener Mengen ist eine abgeschlossene Teilmenge von M. Der Durchschnitt k=1nF k einer endlichen Familie offener Mengen ist eine offene Teilmenge von M.

Beweis. Wir betrachten ein beliebiges Element x0 k=1nF k. Daraus folgt dass x0 Fk für alle k = 1,,n. Da nach Voraussetzung jede der Mengen Fk offen ist, so ist x0 ein innerer Punkt jeder dieser Mengen und es gibt damit positive Konstanten εk, so dass Uεk(x0) Fk, k = 1,,n. Folglich gilt Uε(x0) Fk für alle k = 1,,n wobei ε = min{ε1,,εn}. Das Minimum wird hier über eine endliche Anzahl positiver Zahlen gebildet. Es gleicht damit der kleinsten dieser Zahlen und ist also selbst positiv, d.h. ε > 0. Wir erhalten nun Uε(x0) k=1nF k und x0 ist damit ein innerer Punkt dieses endlichen Durchschnittes. Da x0 beliebig gewählt war, so ist x0 k=1nF k offen.

Die Anwendung der de Morganschen Gesetze auf das Komplement von k=1nG k führt nun auch zum Beweis des verbleibenden Teils des Satzes. □

Remark 2.9.26. Satz 2.9.25 kann nicht auf unendliche Durchschnitte offener oder unendliche Vereinigungen abgeschlossener Mengen ausgeweitet werden. Es seien z.B. Fk =] 1 k1, 1 + k1[ offene Mengen sowie Gk = [1 + k1, 1 k1] abgeschlossene Mengen für k . Es ist aber k=1F k = [1, 1] abgeschlossen und k=1G k =] 1, 1[ ist offen.