(I) Es sei eine lineare stetige Abbildung zwischen den normierten Räumen und . Dann gilt für beliebiges
und damit für beliebiges . Die Frechet-Ableitung eines linearen stetigen Operators ist also dieser Operator selbst.
Ist insbesondere und , so läßt sich die Abbildung durch eine Matrix
vom Typ darstellen. Gleiches gilt dann für die Ableitung .
(II) Es sei und sowie
Für beliebiges und gilt
Damit gilt . Wir werden uns später im Einzelnen mit der Berechnung von Frechet-Ableitungen von Funktionen beschäftigen.
(III) Es sei und mit . Wir betrachten die Abbildung gegeben durch den Ausdruck
welcher eine Kurzschreibweise für
(3.3.3.1) |
darstellt. Dabei verstehen wir und als rechtsseitige bzw. linksseitige Ableitung in den Randpunkten des Intervalles.
Die Abbildung weist also jedem Punkt , d.h. einer Funktion , einen Bildpunkt , d.h. eine Funktion zu. Bei der Berechnung der Frechet-Ableitung von im Punkt müssen wir die Funktion um ein Element , d.h. eine Funktion verschieben. Dabei muß klein bezüglich der -Norm sein. Man erhält7
Wir stellen zunächst fest, daß
und damit für . Also gilt
(3.3.3.2) |
wobei der Operator folgendermaßen wirkt
Dabei bildet er nach ab. Tatsächlich, aus folgt und damit . Desweiteren ist offensichtlich linear im Argument . Es bleibt zu zeigen, daß stetig von nach wirkt. Dies folgt aus der Abschätzung
mit . Aus der Darstellung (3.3.3.2) folgt nun, daß
die Frechet-Ableitung der Abbildung im Punkt ist.
AUFGABE 3.3.7. Es sei und und man betrachte den Operator gegeben durch
wobei und als rechts - und linksseitige Ableitungen in den Randpunkten zu verstehen sind. Berechnen Sie die Frechet-Ableitung von .
AUFGABE 3.3.8. Es sei und . Wir betrachten die Abbildung gegeben durch
Berechnen Sie die Frechet-Ableitung von .
Hinweis: Zeigen Sie in beiden Fällen, daß und lineare stetige Operatoren zwischen den jeweiligen Räumen und sind und verwenden Sie Beispiel (I).