3.4.1. Die Richtungsableitung.

Es seien E und F normierte Räume sowie U E. Wir betrachten einen Punkt x0 int(U) und wählen einen Richtungsvektor h E. Dann gilt x0 + th U für alle t K mit genügend kleinem Absolutbetrag |t| ε(h). Für eine Abbildung f : U F setzen wir

φh(t) = f(x0 + th),t K,t0,|t| ε(h).

DEfiNITION 3.4.1. Existiert für gewisses h E der Grenzwert

Df(x0)[h] = d dtφh(t)|t=0 = lim t0f(x0 + th) f(x0) t ,

so nennt man diesen die Richtungsableitung von f im Punkt x0 in die Richtung h oder auch die Gateaux-Ableitung von f im Punkt x0 in die Richtung h.

Der Ausdruck Df(x0)[h] ist hier zunächst als ein einheitliches Symbol zu verstehen und nicht als ein Operator Df(x0) wirkend auf h. Es zeigt sich aber sofort, daß dieser Ausdruck, sofern er existiert, homogen in der Variablen h ist:

SATZ. Die Funktion f : U F besitze im Punkt x0 int(U) für gewisses h E die Richtungsableitung Df(x0)[h]. Dann existiert für alle α K die Richtungsableitung Df(x0)[αh] und es gilt

Df(x0)[αh] = αDf(x0)[h],α K.

Ersetzt man t K durch s = αt K, so erhält man direkt aus der Definition

Df(x0)[αh] = lim t0f(x0 + t(αh)) f(x0) t = lim s0f(x0 + sh) f(x0) sα = αDf(x0)[h].