3.4.2. Zum Zusammenhang zwischen Frechet- und Richtungsableitung.

SATZ 3.4.2. Die Funktion f : U F sei im Punkt x0 int(U) Frechet-differenzierbar. Dann existiert im Punkt x0 für beliebiges h E die Richtungsableitung Df(x0)h und es gilt

Df(x0)h = f(x 0)h,h E. (3.4.2.1)

Nach der Definition der Frechet-Ableitung gilt f(x0 + h) = f(x0) + f(x 0)h + o(h) für h 0 und wegen th = |t|h damit auch

f(x0 + th) = f(x0) + f(x 0)th + o(t)

für beliebiges fixiertes h E und t 0, t K. Daraus folgt sofort

Df(x0)[h] = lim t0f(x0 + th) f(x0) t = f(x 0)h+lim t0t1o(t) = f(x 0)h.

Eine wichtige Anmerkung zu diesem Satz besteht darin, daß aus der Existenz der Richtungsableitungen Df(x0)[h] für alle h E im allgemeinen nicht die Existenz der Frechet-Ableitung f(x 0)h folgt. Wir illuistrieren dies am folgenden Beispiel:

BEISPIEL 3.4.3. Es sei f : 2 die Funktion

f(x) = (x13 + x 23)13,x = (x 1,x2) 2,

wobei wir hier den reellen Zweig der dritten Wurzel auswählen, d.h. jener welcher die inverse Abbildung zur dritten Potenz auf darstellt, also x13 = |x|13 für x < 0. Im Punkt x0 = 0 erhält man f(0) = 0. Für beliebiges h = (h1,h2) 2 gilt

φh(t) = ((th1)3 + (th 2)3)13 = t(h 13 + h 23)13.

Daraus folgt

Df(0)[h] = lim t0φh(t) φh(0) t = (h13 + h 23)13.

Diese Richtungsableitung existiert für alle h 2, der Ausdruck Df(0)[h] ist aber offensichtlich nicht linear in h 2. Wäre nun die Funktion f im Punkt x0 = 0 Frechet-differenzierbar, so ist dann nach (3.4.2.1) der Ausdruck Df(0)[ ] = f(x 0) unbedingt ein linearer Operator, was zum Widerspruch führt. Also kann die Frechet-Ableitung von f im Punkt x0 = 0 nicht existieren.