2.1.5. Weitere Definitionen.

Wir sammeln hier einige weitere Definitionen, welche wir in diesem Punkt benötigen werden.

DEfiNITION 2.1.3. Es seien (M1,d1) und (M2,d2) metrische Räume sowie X M1. Wir betrachten eine Funktion f : X × P M2. Es sei x acc(X) X. Wir sagen, daß der Grenzwert

g(p) = lim xxf(x,p)

gleichmäßig bezüglich p P erreicht wird, wenn folgende Aussage wahr ist

ε>0δ=δ(ε)>0xU(x,δ)X\{x}pP f(x,p) U(g(p),ε). (2.1.5.1)

AUFGABE 2.1.4. Es sei (2.1.5.1) erfüllt. Für eine gegebene Folge {xk}k mit xk X und xk x für k setze man fk(p) = f(xk,p). Dann konvergiert fk(p) für k gleichmäßig gegen g(p) bezüglich p P.

DEfiNITION 2.1.5. Es sei a : × P Kp eine Folge von Abbildungen ak : P Kp. Wir betrachten die Partialsumme

Sn(p) = k=1na k(p),p P.

Man sagt, daß die Reihe k=1a k(p) gleichmäßig bezüglich p P konvergiert genau dann, wenn die Folge {Sn(p)}n gleichmäßig bezüglich p P konvergiert.

Als letzes betrachten wir die gleichmäßige Konvergenz uneigentlicher Integrale.

DEfiNITION 2.1.6. Es sei f : [0, +[ × P Kn und f(,p) sei für jedes fixierte p P auf jedem endlichen Intervall [0,c] integrierbar. Das uneigentliche Integral 0f(x,p)dx konvergiert gleichmäßig bezüglich p P gegen g(p) genau dann, wenn folgende Aussage gilt

ε>0C=C(ε)>0yCεpP 0yf(x,p)dx g(p) < ε.