WIr formulieren und beweisen jetzt den zentralen Satz dieses Kapitels.
SATZ 2.2.2. Es sei ein vollständiger metrischer Raum und eine Doppelfolge von Elementen . Angenommen es existieren die Grenzwerte
und der Grenzwerte (2.2.2.1) wird gleichmäßig bezüglich des Parameters oder der Grenzwert (2.2.2.2) wird gleichmäßig bezüglich des Parameters erreicht. Dann konvergieren die beiden Folgen und , wobei gilt
Wir merken an, das in diesem Satz die Existenz der Grenzwerte
nicht vorausgesetzt wird, diese folgt aus der gleichmäßigen Konvergenz von (2.2.2.1) bzw. (2.2.2.2).
O.B.d.A. werde de Grenzwert (2.2.2.1) gleichmäßig erreicht.
Schritt 1: Die Konvergenz von . Nach der Dreiecksungleichung gilt
Da für gleichmäßig bezüglich gegen konvergiert, so gilt
(2.2.2.3) |
Für vorgegebenes und sowie bzw. folgt insbesondere
Da nach (2.2.2.1) insbesondere die Folge für konvergiert, so ist dies eine Cauchy-Folge und es existiert ein , so daß für alle und folglich
Daraus folgt . Da vollständig ist, so besitzt die Folge einen Grenzwert .
Schritt 2: Die Konvergenz von .2Wegen der gleichmäßigen Konvergenz von (2.2.2.1) existiert in Übereinstimmung mit (2.2.2.3) ein , so daß
Geht man in dieser Ungleichung zum Grenzwert über, so folgt aus
sowie aus der Stetigkeit der Abstandsfunktion
Damit gilt