Aufgrund der Vollständigkeit von bzw. kann man das Cauchy-Kriterium für Reihen und uneigentliche Integrale modifizieren:
SATZ 1.2.1. Die Reihe konvergiert genau dann, wenn
(1.2.1.1) |
Das unbestimmte Integral konvergiert genau dann, wenn
(1.2.1.2) |
Wir beweisen (1.2.1.1) und wenden das Cauchy-Kriterium zur Konvergenz von Folgen auf die Folge der Partialsummen an. Da , so gilt , womit dieses Kriterium in (1.2.1.1) übergeht.
AUFGABE 1.2.2. Beweisen Sie den zweiten Teil (1.2.1.2) des Satzes.
Aus (1.2.1.1) folgt eine notwendige Bedingung für die Konvergenz einer Reihe:
Die Aussage folgt aus (1.2.1.1) mit .