2.10.1. Das Cauchy-Kriterium zur gleichmäßigen Konvergenz von Folgen.

SATZ 2.10.1. Es sei P eine Menge und (M,d) ein vollständiger metrischer Raum. Wir betrachten eine Funktionenfolge fn : P M, n . Dann existiert eine Abbildung f : P M, so daß der Grenzwert

f(p) = lim nfn(p)gleichmäßig  bezüglichp P (2.10.1.1)

angenommen wird genau dann, wenn folgende Aussage wahr ist

ε>0Nεm,nNεpP d(fn(p),fm(p)) < ε. (2.10.1.2)

Angenommen (2.10.1.2) gilt. Dann folgt für jedes fixierte p P auch {fn(p)}n CF(M). Da M vollständig ist, so existieren punktweise die Grenzwerte

f(p) = lim nfn(p) M,p P.

Geht man in der Ungleichung

d(fn(p),fm(p)) < ε,m,n Nε,

zum Grenzwert

d(f(p),fm(p)) = lim nd(fn(p),fm(p)) ε,p P,m Nε,

über, so folgt zudem die Gleichmäßigkeit in (2.10.1.1).

Umgekehrt bedeutet (2.10.1.1)

ε>0NεnNεpP d(fn(p),f(p)) < ε

und damit

d(fn(p),fm(p)) d(fn(p),f(p)) + d(fm(p),f(p)) < 2ε

für alle m,n Nε.