Diskussion der reellen und der komplexen Abbleitung.

Wir betrachten eine Funktion f : X , die Menge X ist offen in und x0 X = X . Betrachtet man den Differenzenquotienten für die reelle Ableitung, so sieht man wegen h , dass Reφ(f|; h,x0) = h1(Ref| (x0 + h) Ref|(x0)) = φ(Ref|; h,x), Imφ(f|; h,x0) = h1(Imf| (x0 + h) Imf|(x0)) = φ(Imf|; h,x).

Nach Aufgabe 2.10.11 ist f damit in Punkt x0 genau dann reell differenzierbar, wenn sowohl der Realteil als auch der Imaginärteil von f in x0 reell differenzierbar sind, und es gilt

() f(x 0) = () (Ref)(x 0) + i (() (Imf)(x 0)).

Ist f in x0 komplex differenzierbar, so sind nach Satz 3.1.2 f und damit auch Ref sowie Imf in x0 reell differenzierbar. Umgekehrt ist die Existenz der reellen Abbleitungen von Ref und Imf im Allgemeinen nicht hinreichend für die Existenz der komplexen Ableitung von f in x0 (siehe Beispiel 3.1.7).

Die komplexe Differenzierbarkeit von f in x0 impliziert nicht die Existenz komplexer Ableitungen von Ref sowie Imf in x0. Tatschlich, sowohl Ref als auch Imf sind reellwertige Funktionen und damit nach Satz 3.1.9 nur dann komplex differenzierbar, wenn diese Ableitungen verschwinden. Schon am Beispiel f(x) = x erkennt man, dass dies im Allgemeinen nicht der Fall ist. Damit lässt sich die komplexe Differenzierbarkeit von f nicht in eine komplexe Differenzierbarkeit des Real- und des Imaginärteiles aufspalten, es ist dies eine Eigenschaft der komplexwertigen Funktion als Einheit von Real- und Imaginärteil.

Damit sind im Rahmen der Differentialrechnung in einer Variablen im wesentlichen die folgenden zwei Fälle zu diskutieren

f : X n,f : X n.

Der Fall f : X n ist nach Satz 3.1.9 trivial; für Funktionen f : X n betrachtet man die Ableitungen der Real- und Imaginärteile der Vektorkomponenten individuell.