2.10.2  Grenzwerte vektorwertiger Funktionen.

In den Anwendungen spielen Funktionen mit Werten in n oder n eine wichtige Rolle. Aufgrund von Satz 2.10.7 kann man die Regeln für das Rechnen mit Grenzwerten von Vektorfolgen direkt auf Grenzwerte von vektorwertigen Funktionen übertragen. Dazu betrachten wir den Fall (M2,d2) = (Kn,d ) mit K = oder K = . Wiederum sei X eine Teilmenge von M und x0 sei ein Häufungspunkt von X.

Theorem 2.10.9. Angenommen die Funktionen

f : X Kn,g : X Kn,α : X K,

mit X M, K {, }, n , besitzen für x x0 acc(X) die Grenzwerte

y = lim xx0f(x) Kn,z = lim xx0g(x) Kn,a = lim xx0α(x) K,

dann existieren auch die Grenzwerte lim xx0(f(x) + g(x)) = y + z, lim xx0α(x)f(x) = ay, lim xx0f(x),g(x) = y,z.

Falls α(x)0 für alle x X sowie a0, so gilt zudem

lim xx0 1 α(x) = 1 a.

Problem 2.10.10. Beweisen Sie diesen Satz ausgehend von den Sätzen 2.10.7, 2.8.3 sowie 2.1.10.

 

Problem 2.10.11. Zeigen Sie, dass der Grenzwert y = lim xx0f(x) einer komplexwertigen Funktion genau dann existiert, wenn sowohl der Grenzwertes des Realteiles yR = lim xx0Ref(x) als des Imaginärteiles yI = lim xx0Imf(x) existieren. Dann gilt y = yR + iyI. Wenden Sie dabei die Aussage von Aufgabe 2.8.4 an.