4.6.1  Die partielle Integration.

Theorem 4.6.1. Die Funktionen f,g C([a,b], ) seien differenzierbar in ]a,b[ und es sei fg R[a,b] und fg R[a,b].7 Dann gilt die Formel

abf(x)g(x)dx = f(x)g(x) ab abf(x)g(x)dx. (4.36)

Beweis. Wir betrachten die Funktion F(x) = f(x)g(x) und deren Ableitung F(x) = f(x)g(x) + f(x)g(x). Diese erfüllen nach geeigneter Fortsetzung in den Randpunkten des Integrationsbereiches die Voraussetzungen von Satz 4.3.1. Die Formel (4.36) des partiellen Integrierens folgt dann direkt aus 4.16. □

7Wir erweitern die Ableitungen in den Randpunkten formal durch g(a) = f(a) = g(b) = f(b) = 0, siehe Anmerkung 4.3.2.