2.1.2  Grenzwerte reeller Folgen.

Wir betrachten nun eine Folge {xn}n reeller Zahlen xj und definieren den Begriff des Grenzwertes in :

Definition 2.1.1. Die Folge {xn}n konvergiert für n gegen den Grenzwert a , genau dann wenn folgende Aussage wahr ist:

ε>0,εNεn,nNεxn Uε(a).

Man schreibt dann1 lim nxn = a bzw. xnn a.

Remark 2.1.2. Für rationale Folgen xn , n und rationale Grenzwerte a stimmt diese Definition mit jener der Konvergenz in überein: Zu jedem ε > 0, ε existiert ja ein ε̃ mit 0 < ε̃ < ε < 2ε̃, damit sind die Definitionen 2.1.1 und 1.7.3 für eine solche Folge gleichzeitig erfüllt.

 

Remark 2.1.3. Der Grenzwert einer konvergenten Folge ist eindeutig bestimmt: Man kann leicht den Beweis von Satz 1.7.5 für reelle Grenzwerte reeller Folgen verallgemeinern..

Example 2.1.4. Es sei {xn}n = {c} die konstante Folge. Dann gilt offensichtlich xn Uε(c) für alle n und ε > 0 und damit c = lim nc, die konstante Folge konvergiert also.

1Wiederum beinhaltet diese Notation sowohl das Faktum der Konvergenz der Folge als auch den Wert des Grenzwertes.