2.4. Zur Stetigkeit von Grenzwerten von Funktionen zweier Variablen. Das Vertauschen von lim xx und lim yy.

Es seien (Mj,dj) metrische Räume für j = 1, 2, 3. Insbesondere sei M3 vollständig.

SATZ 2.4.1. Wir betrachten Mengen X M1 , Y M2 und Punkte x acc(X) X sowie y acc(Y ) Y . Wir betrachten eine Funktion f : X × Y M3, so daß folgende Grenzwerte existieren

lim yyf(x,y) = φ(x) für  alle x X, (2.4.0.1) lim xxf(x,y) = ψ(y) für  alle y Y. (2.4.0.2)

Einer dieser beiden Grenzwerte werde gleichmäßig4 erreicht. Dann konvergiert

lim xx lim yyf(x,y) = lim yy lim xxf(x,y) .

Angenommen, der Grenzwert (2.4.0.1) wird gleichmäßig erreicht. Wir betrachten eine beliebige Folge {yk}k von Gliedern yk Y , yky, welche für k gegen y konvergiert uns setzen ak(x) = f(x,yk). Nach Aufgabe 2.1.4 konvergiert ak(x) dann für k gleichmäßig bezüglich x X gegen φ(x). Aus Satz 2.3.1 folgt

lim xxφ(x) = lim xx lim kak(x) = lim klim xxak(x) = lim klim xxf(x,yk) = lim kψ(yk).

Da lim xxφ(x) nicht von der konkreten Wahl der Folge {yk}k abhängt, so konvergiert lim kψ(yk) immer gegen ein und denselben Wert, woraus nach der Folgendefiniton des Grenzwertes

lim xx lim yyf(x,y) = lim xxφ(x) = lim yyψ(y) = lim yy lim xxf(x,y)

folgt.

SATZ 2.4.2. Unter den Voraussetzungen von Satz 2.4.1 sei

f(,y) : X M3stetig  im  Punktxfür  beliebigesy Y.

Dann ist φ(x) = lim yyf(x,y) ebenfalls stetig im Punkt x.

Nach Satz 2.4.1 gilt

lim xxφ(x) = lim xx lim yyf(x,y) = lim yy lim xxf(x,y) .

Aus der Stetigkeit von f(,y) für fixiertes y Y im Punkt x = x folgt

lim xxf(x,y) = f(x,y),y Y,

und damit

lim xxφ(x) = lim yyf(x,y) = φ(x).

Wir erinnern, daß es zur Überprüfung der Stetigkeit genügt, Punkte x̃ = x acc(X) X zu betrachten. Ist deshalb unter den Vorassetzungen des obigen Satzes f(,y) : X M3 in allen Punkten x X stetig, so gilt dies offensichtlich auch für die Funktion φ(x) = lim yyf(x,y).

4Gleichmäßigkeit von (2.4.0.1) bezüglich x X oder von (2.4.0.2) bezüglich y Y