2.3.1. Das Vertauschen der Grenzwerte lim n und lim xx0.

Wir betrachten die metrischen Räume (M1,d1) und (M2,d2) und es sei X M1 sowie x acc(X) X. Der metrische Raum M2 sei vollständig.

SATZ 2.3.1. Es sei f : × X M2 eine Folge von Funktionen fn : X M2, n , so daß der Grenzwert

lim nfn(x) = φ(x)gleichmäßig  bezüglichx X

angenommen wird. Desweiteren konvergiere

lim xx0fn(x) = bnfür  allen .

Dann existieren die beiden Grenzwerte lim xxφ(x) und lim nbn und es gilt

lim xx lim nfn(x) = lim xxφ(x) = lim nbn = lim nlim xxfn(x) .

Es sei {xn}n eine beliebige Folge von Gliedern xn X, xnx, welche für n gegen x konvergiert.3 Es sei an,p = fn(xp) mit n,p . Dann konvergiert

lim nan,p = φ(xp)sowie lim pan,p = lim pfn(xp) = lim xxfn(x) = bn,

wobei der erste dieser beiden Grenzwerte nach der Voraussetzung des Satzes gleichmäßig bezüglich p angenommen wird. Nach Satz 2.2.2 konvergieren damit die Grenzwerte

lim pφ(xp) = lim nbn.

Da die rechte Seite in dieser Identität nicht von der konkreten Wahl der Folge {xn}n x, abhängt, so gilt nach der Folgendefinition der Konvergenz auch

lim xxφ(x) = lim nbn.

3Da xacc(X), so existiert mindestens eine solche Folge.