2.3.2. Zur Stetigkeit der Grenzfunktion.

Wir betrachten die metrischen Räume (M1,d1) und (M2,d2) und es sei X M1. Der metrische Raum M2 sei vollständig.

SATZ 2.3.2. Es sei fn : X M2, n , eine Funktionenfolge, so daß

lim nfn(x) = φ(x)gleichmäßig  bezüglichx X

konvergiert. Ist für gegebenes x X jede der Funktionen fn stetig im Punkt x, dann ist auch die Funktion φ stetig im Punkt x .

Da φ(x) nach Definition in allen Punkten x iso(X) automatisch stetig ist, genügt es Punkte x acc(X) X zu betrachten. Aus der Stetigkeit von fn folgt dann

lim xxfn(x) = fn(x),n .

Nach Satz 2.3.1 gilt

lim xxφ(x) = lim xx lim nfn(x) = lim nlim xxfn(x) = lim nfn(x) = φ(x).

Damit ist φ im Punkt x stetig.

Sind die Funktionen fn in allen Punkten x X stetig, so gilt gleiches auch für die Funktion φ.