2.3.3. Die Stetigkeit der Grenzfunktion und die Vollständigkeit von C(X, K).

Im Punkt 2.15 des Skriptes zur Vorlesung Analysis 1 haben wir gezeigt, daß für kompakte Mengen X M1 die Menge C(X, K) mit der Norm

fC = max xX|f(x)|

einen Banachraum bildet. Desweiteren haben wir dort auch gezeigt (vgl. auch mit Satz 2.1.2), daß gleichmäßige Konvergenz gleichbedeutend mit der Konvergenz in C(X, K) bezüglich der Norm C ist. Dann kann man Satz 2.3.2 für Funktionenfolgen fn C(X, K) aus der Vollständigkeit von C(X, K) herleiten:

Wegen Satz 2.1.2 bedeutet die gleichmäßige Konvergenz fn(x) φ(x) bezüglich x X, daß

ε>0N(ε)nN(ε) sup xX|fn(x) φ(x)| < ε

und damit

sup xX|fn(x) fm(x)| < 2εfürn,m N(ε).

Nach dem Satz von Weierstrass gilt für die stetige Funktion fn fm bei n,m N(ε) damit

fn fmC = max xX|fn(x)fm(x)| = sup xX|fn(x)fm(x)| < 2ε,

d.h. {fn}n CF(C(X, K)). Damit existiert aufgrund der Vollständigkeit ein Grenzwert ψ = lim nfn im Banachraum C(X, K), d.h. fn(x) konvergiert für n gleichmäßig bezüglich x X gegen ψ(x). Wegen der Eindeutigkeit des Grenzwertes lim nfn(x) = φ(x) = ψ(x) gilt damit

φ = ψ C(X, K).

Es sei (M,d) ein metrischer Raum, X M und x acc(X) X.