3.5.4. Der Beweis von Satz 3.5.3.
Wir betrachten ein beliebiges lineares stetiges Funktional
. Für
setzen wir
Dabei gilt
für sowie
für
mit genügend kleinem
. Wir betrachten
die Funktion
gegeben durch
Schritt 1: Die Funktion ist für alle
differenzierbar. Tatsächlich, aufgrund der Linearität des Funktionals
folgt
Da für
im
Punkt
schwach differenzierbar ist, so existiert die Richtungsableitung
Die Stetigkeit von erlaubt
uns nun, den Grenzwert
mit dem Funktional
zu vertauschen, woraus die Konvergenz von
folgt.
Schritt 2: Wir wenden jetzt den Hauptsatz der Differentialrechnung einer Variablen auf
die Funktion
an, welcher die Ungleichung
liefert. Durch Einsetzen von ,
sowie
mit
erhält
man
Schritt 3: Wählt man nun nach dem Lemma von Hahn und Banach das Funktional
für
, so
daß
und
gilt, dann folgt aus (3.5.4.1) schließlich
Anmerkung: Für
, gilt
IMMER
Dies folgt auch direkt aus der Definition der Operatornorm.