1.4.1. Das Vergleichskriterium.

Alle folgende Konvergenzkriterien basieren im wesentlichen auf Satz 1.3.1 und Aufgabe 1.3.2, welchen wir hier nochmals in leicht modifizierter Form anführen. Wir überlassen dem Leser die Adaption der Beweise.

SATZ 1.4.1. Es gelte 0 ak Cbk, für k k0, k und geeignetes C > 0. Divergiert die Reihe k=1a k, so divergiert auch die Reihe k=1b k. Konvergiert andererseits die Reihe k=1b k, so konvergiert auch die Reihe k=1a k und es gilt

k=k0a k C k=k0b k.

 

SATZ 1.4.2. Es seien f,g : [0, +[ [0, +[ Funktionen, welche auf jedem endlichen Intervall [0,c] integrierbar sind. Es gelte f(x) Cg(x) für x x0, und geeignetes C > 0. Divergiert das Integral 0f(x)dx, so divergiert auch 0g(x)dx. Konvergiert andererseits das uneigentliche Integral 0g(x)dx, so konvergiert auch 0f(x)dx und es gilt

x0f(x)dx Cx0g(x)dx. (1.4.1.1)

Für Reihen erweist sich oft folgende Variante dieses Kriteriums als nützlich.

SATZ 1.4.3. Es gelte ak > 0 und bk > 0 für k k0 sowie

ak+1 ak bk+1 bk für  allek k0. (1.4.1.2)

Konvergiert die Reihe k=1b k, so konvergiert auch k=1a k. Divergiert die Reihe k=1a k, so divergiert auch die Reihe k1b k.

Wegen

an = an an1 an1 an2 ak0+1 ak0 ak0, bn = bn bn1 bn1 bn2 bk0+1 bk0 bk0,

folgt aufgrund von (1.4.1.2) die Ungleichung

an bk0 ak0bn = Cbnfür  allen k0.

Es verbleibt die Anwendung von Satz 1.4.1.