1.6.1. Definitionen.

Wir betrachten Folgen {ak}k mit Gliedern ak Kp als auch Funktionen f : [0, +[Kp, welche auf jedem endlichen Intervall [0,c] integrierbar sind. Konvergiert die Reihe k=1a k im Sinne von Definition 1.1.1 bzw. das uneigentliche Integral 0f(x)dx im Sinne von Definition 1.1.2, so sprechen wir auch von bedingter Konvergenz. Wir übernehmen diese Sprachregelung auch für alle anderen Typen konvergenter uneigentlicher Integrale.

DEfiNITION 1.6.1. Die Reihe k=1a k konvergiert absolut genau dann, wenn die Reihe k=1a k (bedingt) konvergiert. Das uneigentliche Integral 0f(x)dx konvergiert absolut, genau dann, wenn das uneigentliche Integral 0f(x)dx (bedingt) konvergiert.

Diese Definition läßt sich offensichtlich auch für alle anderen Typen uneigentlicher Integrale modifizierten. Dies sei dem Leser überlassen.

ANMERKUNG 1.6.2. Zur Verifikation der absoluten Konvergenz einer Reihe k=1a k kann man die oben formulierten Konvergenzkriterien auf die Reihe k=1a k nichtnegativer Summanden anwenden.