Uneigentliche Integrale treten auch auf, wenn der Integrand Singularitäten in einem Punkt besitzt. Dazu betrachten wir Funktionen , welche auf jedem Intervall , , integrierbar sind.
Ist nicht auf dem gesamten Intervall integrierbar, so zieht man die Identität (1.1.4.1) als Definition eines uneigentlichen Integrales heran:
Analog definiert man das uneigentliche Integral .
Oft benutzt man auch einfach die Bezeichnung für diese uneigentlichen Integrale; man muß sich aber bewußt sein, daß es sich dabei für nicht um ein eigentliches Riemann-Integral handelt.
Besitzt die Funktion eine Singularität in einem Punkt , so kann man obige Definition wiefolgt modifizieren: Existieren die beiden uneigentlichen Integrale
unabhängig voneinander, so setzt man
Auch hier handelt es sich für nicht um ein eigentliches Riemann-Integral, obwohl die Bezeichnung dies suggeriert. Gilt hingegen , so führt die obige Definition auf das übliche Riemann-Integral zurück.
BEISPIEL 1.1.12. Wir berechnen das uneigentliche Integral . Es gilt
Dabei ist es wichtig, dass beide Grenzwerte separat konvergieren, d.h. und streben unabhängig voneinander gegen Null. Dies ist im folgenden Beispiel nicht gegeben.