2.5.5. Zur Stetigkeit von parameterabhängigen Integralen.

SATZ 2.5.8. Es sei (M1,d1) ein metrischer Raum und X sei eine kompakte Teilmenge von M1. Desweiteren sei [a,b] ein endliches Teilintervall von . Wir betrachten eine Funktion f C(X × [a,b], Kd) und das parameterabhängige Integral

J(x) =abf(x,y)dy.

Dann ist J : X Kd eine stetige Funktion.

Die Menge X × [a,b] ist nach Satz 2.5.7 in M = M1 × kompakt. Nach dem Satz von Cantor ist die Funktion f C(X × [a,b], Kd) gleichmäßig stetig, d.h.

ε>0δ(ε)>0(x,y)X×[a,b](x,y)Uδ(x,y)f(x,y) U ε(f(x,y)).

Damit wird für jedes x acc(X) X der Grenzwert

φx(y) = lim xxf(x,y)gleichmäßig  bezüglichy [a,b]

angenommen. Da für jedes x X ist die Funktion f(x,) : [a,b] Kd stetig in y [a,b]. Nach Satz 2.5.5 und der Stetigkeit von f(x,y) gilt

lim xxJ(x) = lim xxabf(x,y)dy =ab lim xxf(x,y)dy = abf(x,y)dy = J(x).

Also ist die Funktion J stetig.