Es sei . Wir betrachten eine Funktion und setzen
Wir wollen untersuchen, unterwelchen Bedingungen die Funktion differenzierbar ist.
SATZ 2.7.1. Für jedes sei . Ist die Funktion in jedem Punkt partiell nach differenzierbar, ist auf als Funktion zweier Variablen stetig und läßt sich als solche stetig auf fortsetzen, so gilt und
Schritt 1: Wir betrachten zunächst reellwertige Funktionen. Wegen ist das Integral
für alle wohldefiniert. Für und genügend kleine mit gilt
(2.7.1.1) |
Schritt 2: Wir zeigen nun, daß unter den Voraussetzungen des Satzes für fixiertes der Grenzwert
(2.7.1.2) |
angenommen wird. Tatsächlich, nach der Formel von Lagrange ist
für geeignetes und damit auch
Als stetige Funktion auf der kompakten Menge ist gleichmäßig stetig. Dann existiert für jedes ein , so daß
Dies impliziert (2.7.1.2).
Schritt 3: Wir können damit in (2.7.1.1) für zum Grenzwert übergehen und nach Satz 2.5.5 auf der rechten Seite der Gleichung das Integralzeichen mit dem Grenzwert vertauschen
Man kann nun leicht durch komponentweise Anwendung die für reelle Funktionen bewiesene Aussage auf Funktionen mit Werten in ausdehnen.