Es gibt signifikante Unterschiede zwischen endlich- und unendlichdimensionalen normierten Räumen, wie wir hier an zwei Beispielen illustrieren wollen. Diese dienen vor allem zur Warnung davor, “gewohnte” Eigenschaften der Räume und ohne weiteres auf den unedlichdimensionalen Fall zu verallgemeinern.
Auf den Räumen und kann man verschiedene Normen definieren. Für einen Vektor kann man neben der Euklidschen Norm z.B. die Normen
definieren.
SATZ 3.1.5. Es seien und zwei Normen auf . Dann sind diese äquivalent, d.h. es existieren zwei positive, endliche Konstanten und , so daß
Zunächst stellen wir fest, daß
Es sei1 , und damit gilt für die Zerlegung . Dann folgt für die Norm nach der Dreiecksungleichung und der Homogenität die Abschätzung
mit . Aus der Dreiecksungleichung für folgt
und damit ist wegen
die Abbildung stetig bezüglich der Euklidschen Norm .
Wir betrachten nun die Restriktion dieser Funktion
Die Menge ist bezüglich eine abgeschlossene und beschränkte Teilmenge von ; nach dem Satz von Bolzano ist diese Menge kompakt.2 Die stetige Funktion nimmt nach dem Satz von Weierstrass damit ihr
für geeignete und an. Da und damit , so folgt
Desweiteren ist offensichtlich
Für allgemeines , sei . Damit gilt und . Aus
folgt nach Multiplikation mit schließlich
Auf gleichem Wege folgt
Die Kombination der letzten beiden Ungleichungen beweist den Satz.
Der eben bewiesene Satz läßt sich leicht auf beliebige endlichdimensionale normierte Räume verallgemeinern. Er gilt aber nicht für unendlichdimensionale Räume, wie wir an folgendem Gegenbeispiel illustrieren.
Auf der Menge , , führen wir neben der kanonischen Norm
das Funktional
ein. Da für stetige Funktionen auch stetig und damit integrierbar ist, so ist die Größe wohldefiniert.
Tatsächlich, für beliebiges und folgt
Desweiteren folgt aus der Dreiecksungleichung für den Absolutbetrag
für beliebige . Wegen gilt offensichtlich
Ist , d.h. gibt es ein mit und folglich , so existiert aufgrund der Stetigkeit von ein mit
und damit
Wir betrachten nun die in (3.1.2.1)-(3.1.2.2) definierten Funktionen auf dem Intervall . Man sieht leicht, daß
während
woraus bei die Konvergenz
folgt. Damit können und nicht äquivalent sein.
Wir betonen, daß die Funktionenmenge bezüglich der Norm nicht vollständig ist. Über die Struktur der “Vervollständigung” dieses Raumes bezüglich der Integralnorm sprechen wir im Rahmen der Lebesgue-Theorie.