3.2.5. Der Raum der stetigen linearen Operatoren.
DEfiNITION 3.2.10. Wir betrachten zwei normierte lineare Vektorräume
und
über .
Mit
bezeichnen wir die Menge der stetigen linearen Operatoren
.
Für zwei gegebene Operatoren
definieren wir deren Summe wiefolgt
Für und
sei
weiterhin
der Operator
Die Abbildungen
ist dann linear, denn
für beliebige
sowie .
AUFGABE 3.2.11. Zeigen Sie, daß
ebenfalls einen linearen Operator definiert.
Die Abbildung
ist stetig, denn als lineare stetige Operatoren sind
und
jeweils beschränkt, womit nach
der lineare Operator
auch beschränkt ist.
AUFGABE 3.2.12. Zeigen Sie, daß der Operator
stetig ist.
Damit sind für
die Operationen der Addition als auch der Multiplikation mit einem Skalar
definiert.
AUFGABE 3.2.13. Zeigen Sie, daß die Menge
mit den oben gegebenen Operationen
und
die Struktur eines linearen Vektorraums besitzt. Das Nullelement
ist dabei derjenige Operator, welcher alle Elemente
nach
abbildet.
DEfiNITION 3.2.14. Für Operatoren
definieren wir die Größe
Da alle Operatoren
beschränkt sind, so ist dies eine endliche Größe.
AUFGABE 3.2.15. Zeigen Sie, daß
sowie
SATZ 3.2.16. Das Funktional
definiert eine Norm auf dem Raum .
Wir verifizieren die Axiome der Norm. Wegen
und
für
folgt
. Aus
folgt
und
somit
für alle ,
d.h. .
Die Homogenität von
folgt aus
Zum Beweis der Dreiecksungleichung merken wir an, daß nach
für jedes
ein solches ,
existiert, so daß
Dann gilt
Im Grenzwert
folgt schließlich
SATZ 3.2.17. Ist
ein Banachraum, so ist
ebenfalls ein Banachraum.
Wir
müssen zeigen, daß jede Cauchy-Folge
gegen ein Element
konvergiert.
Schritt 1: Für die Cauchyfolge
gilt
|
Wegen
folgt damit
| (3.2.5.1) |
Also ist für jedes fixierte
die Folge eine
Cauchyfolge in . Aufgrund
der Vollständigkeit von
existiert damit ein Grenzwert
Schritt 2: Wir betrachten die Abbildung
gegeben durch
Wir zeigen, daß ein linearer
Operator ist. Tatsächlich, für
und
gilt
Schritt 3: Wir zeigen nun, daß die lineare Abbildung
beschränkt und damit stetig ist. Dazu merken wir zunächst an, daß die Cauchyfolge
in
beschränkt ist, d.h.
für ein geeignetes . Aus
der Stetigkeit der Norm
folgt dann
für beliebiges .
Schritt 4: Aus den letzten beiden Schritten folgt
. Es bleibt zu
zeigen, daß
in gegen
konvergiert. Dazu gehen
wir in (3.2.5.1) für
zum Grenzwert
über, woraus man unter der Berücksichtigung der Stetigkeit von
wegen
die
Beziehung
erhält. Dies impliziert
und damit .