3.2.5. Der Raum der stetigen linearen Operatoren.

DEfiNITION 3.2.10. Wir betrachten zwei normierte lineare Vektorräume E und F über K. Mit L(E,F) bezeichnen wir die Menge der stetigen linearen Operatoren T : DT = E F.

Für zwei gegebene Operatoren T1,T2 L(E,F) definieren wir deren Summe wiefolgt

(T1 + T2)x := T1x + T2x,x E.

Für T L(E,F) und α K sei weiterhin (α T) der Operator

(α T)x := α (Tx),x E.

Die Abbildungen T1 + T2 : E F ist dann linear, denn

(T1 + T2)(αx + βy) = T1(αx + βy) + T2(αx + βy) = αT1x + βT1y + αT2x + βT2y = α(T1x + T2x) + β(T1y + T2y) = α(T1 + T2)x + β(T1 + T2)y

für beliebige α,β K sowie x,y E.

AUFGABE 3.2.11. Zeigen Sie, daß αT : E F ebenfalls einen linearen Operator definiert.

Die Abbildung T1 + T2 : E F ist stetig, denn als lineare stetige Operatoren sind T1 und T2 jeweils beschränkt, womit nach

(T1 + T2)xF = T1x + T2xF T1xF + T2xF C1xE + C2xE = (C1 + C2)xE

der lineare Operator T1 + T2 auch beschränkt ist.

AUFGABE 3.2.12. Zeigen Sie, daß der Operator αT stetig ist.

Damit sind für L(E,F) die Operationen der Addition als auch der Multiplikation mit einem Skalar

+ : L(E,F) ×L(E,F) L(E,F), : K ×L(E,F) L(E,F)

definiert.

AUFGABE 3.2.13. Zeigen Sie, daß die Menge L(E,F) mit den oben gegebenen Operationen + und die Struktur eines linearen Vektorraums besitzt. Das Nullelement O L(E,F) ist dabei derjenige Operator, welcher alle Elemente x E nach 0 F abbildet.

DEfiNITION 3.2.14. Für Operatoren T L(E,F) definieren wir die Größe

TL = sup xE,x0TxF xE .

Da alle Operatoren T L(E,F) beschränkt sind, so ist dies eine endliche Größe.

AUFGABE 3.2.15. Zeigen Sie, daß

TL = sup xE:xE=1TxF = sup xE:xE1TxF

sowie

TxF TLxE,x E.

SATZ 3.2.16. Das Funktional L definiert eine Norm auf dem Raum L(E,F).

Wir verifizieren die Axiome der Norm. Wegen TxF 0 und xE > 0 für x0 folgt TL 0. Aus TL = 0 folgt TxF = 0 und somit Tx = 0 für alle x E, d.h. T = O.

Die Homogenität von L folgt aus

αTL = sup xE:xE=1(αT)xF = sup xE:xE=1α(Tx)F = sup xE:xE=1|α|TxF = |α|TL.

Zum Beweis der Dreiecksungleichung merken wir an, daß nach

T1 + T2L = sup xE:xE=1(T1 + T2)xF

für jedes ε > 0 ein solches xε E, xεE = 1 existiert, so daß

T1 + T2L (T1 + T2)xεF + ε.

Dann gilt

T1 + T2L (T1 + T2)xεF + ε = T1xε + T2xεF + ε T1xεF + T2xεF + ε sup xE:xE=1T1xF + sup xE:xE=1T2xF + ε = T1L + T2L + ε.

Im Grenzwert ε 0 + 0 folgt schließlich

T1 + T2L T1L + T2L.

SATZ 3.2.17. Ist F ein Banachraum, so ist L(E,F),L ebenfalls ein Banachraum.

Wir müssen zeigen, daß jede Cauchy-Folge

{Tn}n CF(L(E,F))

gegen ein Element T L(E,F) konvergiert.

Schritt 1: Für die Cauchyfolge {Tn}n gilt

ε>0Nεm,nNεTn TmL ε.

Wegen Tnx TmxF Tn TmLxE folgt damit

ε>0Nεm,nNεTnx TmxF εxE. (3.2.5.1)

Also ist für jedes fixierte x E die Folge {Tnx}n eine Cauchyfolge in F. Aufgrund der Vollständigkeit von F existiert damit ein Grenzwert

tx = lim nTnx Ffür  jedesx E.

Schritt 2: Wir betrachten die Abbildung T : E F gegeben durch

Tx = tx = lim nTnx,x E.

Wir zeigen, daß T ein linearer Operator ist. Tatsächlich, für x,y E und α,β K gilt

T(αx + βy) = tαx+βy = lim nTn(αx + βy) = lim n(αTnx + βTny) = lim nαTnx + lim nβTny = αtx + βty = αTx + βTy.

Schritt 3: Wir zeigen nun, daß die lineare Abbildung T beschränkt und damit stetig ist. Dazu merken wir zunächst an, daß die Cauchyfolge {Tn}n in L(E,F) beschränkt ist, d.h.

TnL C,n ,

für ein geeignetes C < . Aus der Stetigkeit der Norm F folgt dann

TxF = lim nTnxF = lim nTnxF limsup nTnLxE CxE

für beliebiges x E.

Schritt 4: Aus den letzten beiden Schritten folgt T L(E,F). Es bleibt zu zeigen, daß {Tn}n in L(E,F) gegen T konvergiert. Dazu gehen wir in (3.2.5.1) für m Nε zum Grenzwert n über, woraus man unter der Berücksichtigung der Stetigkeit von F wegen Tnx Tmxn Tx Tmx die Beziehung

(T Tm)xF = Tx TmxF = lim nTnx TmxF εxEfür  beliebigesx E

erhält. Dies impliziert

T TmL(E,F) εfürm Nε

und damit TnL(E,F)T.