(I) Es sei . Die Identität gegeben durch , ist ein stetiger linearer Operator.
(II) Für gegebene mit und induziert die Matrix
die lineare Abbildung gegeben durch nach der Formel
(III) Es sei . Für eine gegebene Funktion betrachten wir die Abbildung
für . Dies ist offensichtlich eine lineare Abbildung. Die Abschätzung
mit zeigt, daß beschränkt und damit stetig ist.
(IV) Es sei und4 . Wir betrachten die Abbildung gegeben durch
AUFGABE 3.2.7. Zeigen Sie, daß die rechtsseitige Ableitung von im Punkt und die linksseitige Ableitung von im Punkt ist.
Der Operator ist offensichtlich eine lineare Abbildung. Auf der anderen Seite ist der so definierte Operator ist nicht stetig von nach . Dazu betrachten wir die Funktionenfolge
Dann gilt und damit in für , während
Da , so konvergiert nicht gegen in , also ist der Operator nicht stetig von nach .
(V) Wir betrachten auf der Funktionenmenge das Funktional
mit für sowie und .
Es sei nun und . Wir betrachten die lineare Abbildung gegeben in (3.2.4.1)-(3.2.4.2) als Operator von nach . Die Abschätzung
zeigt, daß zwischen diesen beiden Räumen ein beschränkter und damit stetiger Operator ist.
Das letzte Beispiel illustriert nochmals, daß die Stetigkeit einer Abbildung von der Wahl der Metrik auf dem Definitions- wie auf dem Wertebereich abhängt.
AUFGABE 3.2.9. Zeigen Sie, daß mit der Norm ein Banachraum ist. Verwenden Sie dazu die Vollständigkeit von sowie Satz 2.6.1.
(VI) Es sei , und . Wir betrachten die Abbildung
Dies ist ein linearer Operator und wegen
ist ein beschränkter und damit stetiger Operator von nach .
4 ist die Menge aller stetigen Funktionen, welche in differenzierbar sind und deren Ableitung sich zu stetigen Funktionen auf fortsetzen lassen.