2.6.1. Die Differentation von Grenzfunktionen einer Funktionenfolge.

Wir erinnern, daß C1([a,b], Kd) für die Menge der in ]a,b[ stetig differenzierbaren Funktionen steht, die sich zusammen mit ihrer Ableitung stetig auf [a,b] fortsetzen lassen. Wir betrachten deshalb diese Ableitungen als stetige Funktion auf dem abgeschlossenen Intervall [a,b].

SATZ 2.6.1. Wir betrachten eine Funktionenfolge fn C1([a,b], Kd), n , so daß zum einen der Grenzwert

lim nfn(x) = f(x)für  allex [a,b]

existiert und desweiteren der Grenzwert

lim nfn(x) = φ(x)gleichmäßig  bezüglichx [a,b]

angenommen wird. Dann gilt f C1([a,b], Kd) und

f(x) = d dx lim nfn(x) = lim ndfn(x) dx = φ(x)fürx [a,b].

Die Funktionen fn sind stetig und besitzt nach Satz 4.6.3. des Skriptes zur Analysis I eine Stammfunktion, d.h.

fn(x) = fn(a) +axf n(x̃)dx̃.

Geht man hier unter Anwendung von Satz 2.5.1 zum Grenzwert n über, so gilt

f(x) = lim nfn(x) = lim nfn(a) + lim naxf n(x̃)dx̃ = f(a) +ax lim nfn(x̃)dx̃ = f(a) +axφ(x̃)dx̃. (2.6.1.1)

Nach Satz 2.3.2 ist φ als gleichmäßiger Grenzwert der stetigen Funktionen fn selbst stetig und besitzt damit eine Stammfunktion, welche nach Formel (2.6.1.1) mit f übereinstimmt. Also gilt f(x) = φ(x) für x ]a,b[ und wegen der Eindeutigkeit der stetigen Fortsetzung auch in den Randpunkten des Intervalles.