Wir erinnern, daß für die Menge der in stetig differenzierbaren Funktionen steht, die sich zusammen mit ihrer Ableitung stetig auf fortsetzen lassen. Wir betrachten deshalb diese Ableitungen als stetige Funktion auf dem abgeschlossenen Intervall .
SATZ 2.6.1. Wir betrachten eine Funktionenfolge , , so daß zum einen der Grenzwert
existiert und desweiteren der Grenzwert
angenommen wird. Dann gilt und
Die Funktionen sind stetig und besitzt nach Satz 4.6.3. des Skriptes zur Analysis I eine Stammfunktion, d.h.
Geht man hier unter Anwendung von Satz 2.5.1 zum Grenzwert über, so gilt
Nach Satz 2.3.2 ist als gleichmäßiger Grenzwert der stetigen Funktionen selbst stetig und besitzt damit eine Stammfunktion, welche nach Formel (2.6.1.1) mit übereinstimmt. Also gilt für und wegen der Eindeutigkeit der stetigen Fortsetzung auch in den Randpunkten des Intervalles.