SATZ 2.5.1. Es sei , , eine Folge reellwertiger und auf dem endlichen Intervall Riemann-integrierbarer Funktionen. Der Grenzwert
angenommen. Dann gilt und es existiert der Grenzwert
(2.5.1.1) |
Nach dem Satz von Lebesgue (Satz 4.1.15 des Skriptes Analysis I) ist jede der Funktionen fast überall stetig, d.h. für jedes existiert eine Menge , so daß zum einen auf stetig ist und zum anderen für jedes eine abzählbare Menge von Intervallen existiert, so daß
Wir setzen . Dann sind alle Funktionen gemeinsam auf stetig. Aufgrund der gleichmäßigen Konvergenz und Satz 2.3.2 ist damit auch auf stetig. Für jedes gilt
und nach Anwendung von Satz 1.3.12 folgt
Damit ist fast überall stetig und nach dem Satz von Lebesgue gilt somit auch .
Dann folgt
Wegen der gleichmäßigen Konvergenz von gegen folgt nach Satz 2.1.2
und damit auch (2.5.1.1).