2.5.1. Zur Integration von Grenzfunktionen von Funktionenfolgen.

SATZ 2.5.1. Es sei fn R[a,b], n , eine Folge reellwertiger und auf dem endlichen Intervall [a,b] Riemann-integrierbarer Funktionen. Der Grenzwert

lim nfn(x) = f(x)werde  gleichmäßig  bezüglichx [a,b]

angenommen. Dann gilt f R[a,b] und es existiert der Grenzwert

lim nabf n(x)dx =abf(x)dx. (2.5.1.1)

Nach dem Satz von Lebesgue (Satz 4.1.15 des Skriptes Analysis I) ist jede der Funktionen fn fast überall stetig, d.h. für jedes n existiert eine Menge En [a,b], so daß zum einen fn auf [a,b] \ En stetig ist und zum anderen für jedes ε > 0 eine abzählbare Menge von Intervallen In,εk [a,b] existiert, so daß

En kIn,εk, k=1|I n,εk| < 2nε.

Wir setzen E = nEn. Dann sind alle Funktionen fn gemeinsam auf [a,b] \ E stetig. Aufgrund der gleichmäßigen Konvergenz und Satz 2.3.2 ist damit auch f auf [a,b] \ E stetig. Für jedes ε > 0 gilt

E (k,n)×In,εkund

und nach Anwendung von Satz 1.3.12 folgt

(k,n)×|In,εk| = n=1 k=1|I n,εk| k=12nε = ε.

Damit ist f fast überall stetig und nach dem Satz von Lebesgue gilt somit auch f R[a,b].

Dann folgt

abf(x)dx abf n(x)dx ab|f(x) f n(x)|dx (b a) sup x[a,b]|f(x) fn(x)|.

Wegen der gleichmäßigen Konvergenz von fn(x) gegen f(x) folgt nach Satz 2.1.2

sup x[a,b]|f(x) fn(x)| 0fürn ,

und damit auch (2.5.1.1).

AUFGABE 2.5.2. Erweitern Sie den obigen Satz auf Funktionen mit Werten in Kd!