2.9.1. Zur Konvergenz von Folgen uneigentlicher Intergrale.

SATZ 2.9.1. Wir betrachten eine Folge von Funktionen fn C([0, +[, ), n , so daß das uneigentliche Integral

0f n(x)dx = lim R0Rf n(x)dxgleichmäßig  bezüglichn (2.9.1.1)

konvergiert und außerdem für jedes fixierte R der Grenzwert

f(x) = lim nfn(x)gleichmäßig  bezüglichx [0,R]

angenommen wird. Dann konvergiert das uneigentliche Integral 0f(x)dx sowie der Grenzwert lim n0f n(x)dx und es gilt

lim n0f n(x)dx =0f(x)dx = lim R0Rf(x)dx.

Aufgrund der Stetigkeit von fn existiert für jedes R 0 das Integral

Fn(R) :=0Rf n(x)dx.

Desweiteren ist f als gleichmäßiger Grenzwert (auf jedem beliebigen endlichen Intervall) stetiger Funktionen selbst stetig. Damit existiert für jedes R 0 auch die Größe

F(R) =0Rf(x)dx =0R lim nfn(x)dx.

Wiederum aufgrund der gleichmäßigen Konvergenz von fn(x) gegen f(x) bezüglich x [0,R] folgt nach Satz 2.5.1

F(R) = lim n0Rf n(x)dx = lim nFn(R),R 0.

Wir wählen nun eine Folge Rk 0 mit Rk für k . Wegen (2.9.2.1) konvergiert

lim kFn(Rk) 0f n(x)dx,gleichmäßig  bezüglichn .

Dann folgt nach Satz 2.2.2

lim n0f n(x)dx = lim nlim kFn(Rk) = lim klim nFn(Rk) = lim kF(Rk).

Da die linke Seite in dieser Identität nicht von der konkreten Wahl der Folge {Rk}k abhängt, so gilt auch

lim n0f n(x)dx = lim RF(R) =0f(x)dx.