2.9.4. Parameterabhängige uneigentliche Integrale. Differenzierbarkeit bezüglich
des Parameters.
SATZ 2.9.6. Die Funktion
sei in allen Punkten
partiell nach
differenzierbar und
stetig auf
fortsetzbar. Für alle
konvergiere das uneigentliche Integral
und desweiteren konvergiere das uneigentliche Integral
Dann ist
in
differenzierbar und es gilt
Es
sei .
Dann sind für die Funktion
die Voraussetzungen von Satz 2.7.1 erfüllt und es gilt
Es sei
eine Folge positiver Zahlen mit der Eigenschaft
für
. Wir
setzen
Dann konvergiert
und
konvergiert gleichmäßig bezüglich .
Nach Satz 2.6.1 gilt