Das Lemma folgt direkt aus der Formel für den Konvergenzradius in Satz 2.11.2 sowie dem bekannten Grenzwert .
Als eine Folgerung aus diesem Lemma konvergieren beide Reihen
falls deren Konvergenzradius nicht verschwindet, im Inneren ein und desselben Konvergenzkreises absolut als auch in für beliebiges fixiertes gleichmäßig. Nach Einschränkung auf die reelle Achse folgt aus Satz 2.6.2 sofort, daß die Funktion für reell differenzierbar ist und
für alle gilt. Damit kann man in diesem Intervall die Potenzreihe gliedweise reell differenzieren.
Das gleiche Argument kann man nun auf die Potenzreihe anwenden. Da sich dabei der Konvergenzradius nicht verändert, so läßt sich diese Prozedur beliebig oft wiederholen. Damit ist die Funktion beliebig oft in differenzierbar und es gilt
Die Potenzreihen der höheren Ableitungen besitzten dabei alle den gleichen Konvergenzradius .