2.12.4. Der Zusammenhang zwischen der Beta- und der Gammafunktion.
Substituiert man in der Definition (2.12.3.1) für
die
Integrationsvariable ,
, so
erhält man
Daraus erhält man insbesondere
| (2.12.4.1) |
Wir berechnen nun auf der linken und rechten Seite dieser Identität das uneigentliche
Integral .
Dazu merken wir zunächst an, daß
und damit auch
| (2.12.4.2) |
gilt. Bei der Integration der rechten Seite von (2.12.4.1) ist der Ausdruck
| (2.12.4.3) |
zu berechnen. Wegen
und der Konvergenz von
konvergiert das uneigentliche Integral
nach dem Majorantenkriterium gleichmäßig bezüglich
für fixierte
. Es sei
zunächst .
Dann besitzt das zu untersuchende Integral (2.12.4.3) nur eine Uneigentlichkeit
in der Umgebung der unendlichen Integrationsgrenze. Nach Satz 2.9.7
folgt
Weiterhin gilt
und damit auch für
und
Daraus folgt
Die Gleichungen (2.12.4.2) und (2.12.4.4) ergeben schließlich
| (2.12.4.5) |
für
,.
Ist ,
so benutzen wir nun (2.12.2.3) und (2.12.3.2) und erhalten
Auf gleichem Weg erweitert man Formel (2.12.4.5 ) auch für
und damit
auf alle
und .