Folgende Aussage ist eine direkte Verallgemeinerung von Satz 1.2.7 (Additivität) und Satz 1.3.1 (Monotonität).
SATZ 1.3.8. Es sei eine abzählbare Menge, sowie , .
Aus für alle folgt
Aus der Konvergenz von folgt die Konvergenz von ; aus der Divergenz von folgt die Divergenz von .
Konvergieren beide Reihen und , so konvergiert auch die Reihe und
Für verallgemeinerte Reihen mit nichtnegativen Summanden gilt zudem eine Monotonitätseigenschaft bezüglich des Summationsbereiches:
Es sei
und damit für alle . Dann folgt nach der oben bewiesenen Monotonität
AUFGABE 1.3.10. Analysieren Sie im obigen Beweis den anschaulich offensichtlichen Schritt im Detail und führen Sie einen formalen Nachweis!
Derselbe Schritt liegt auch dem Beweis der Additivität bezüglich des Summationsbereiches zugrunde.
SATZ. Es sei eine abzählbare Menge, sowie . Gilt für und konvergieren beide Reihen sowie , so konvergiert auch und
Wir setzen
Dann gilt
und aufgrund der Identität , sowie der Additivität von Reihen